Neuigkeiten: Wie fügt man Reaktionspfeile und Sonderzeichen in Beiträge ein: Das und mehr in FAQ.

  • 28. März 2024, 09:44:09

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Autor Thema: Gefahrgutzettel welche bedeuten was? Was ist die UN-NR und die Kemmler Zahl?  (Gelesen 28829 mal)

Phil

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Dieser Trade soll sich mit Gefahrgut befassen.
Da die Vorschriften Durch die UNO gegeben sind und fast alle Europäische Statten mitmachen, kann es hilfreich sein, wenn Chemie interessierte  eine Ahnung davon haben.
Welche Gefahrenzettel bedeuten was auf der Strasse?
Hier sind alle beschrieben.
http://www.markus-steinhauer.com/media//DIR_53301/2c68c3dff6c3d345ffff95bdac144221.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgut
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_die_internationale_Bef%C3%B6rderung_gef%C3%A4hrlicher_G%C3%BCter_auf_der_Stra%C3%9Fe
http://www.swiss-cave-diving.ch/PDF-dateien/ADR-Begleitartikel1.pdf

Orange Tafel:

Die Obere Zahl bedeutet die Gefahr, 30 ist z.B. ein brennbarer  flüssiger Stoff mit einem Flammpunkt über 21°C aber unter 61°C
33 bedeutet: Brennbarer flüssiger Stoff mit einem Flammpunkt unter 21°C
333 ist ein Selbstentzündlicher Stoff
36 ist ein entzündbarer flüssiger giftiger Stoff
368 ist ein entzündbarer flüssiger giftiger ätzender Stoff
So werden die Gefahren beschildert.
Die untere Nr, also UN-Nr. ist die Produkt Nummer. Z.B. 1294 für Toluen, 1830 Schwefelsaeure usw.
Die Nr. 0-1000 sind explosionsgefährliche Stoffe, dann kommen Gase und alles Mögliche.
Ich hoffe dass ich einen Einblick geben konnte. Das Ganze ist extrem vielseitig und kompliziert.

http://www.isitech.com/ressourcen/umfragen-archive/orangefarbene-gefahrentafel.html
http://www.trainonline.ch/fileadmin/Presenters/demos/DangerousGoods_Road/downloads/UN-Gefahrentafel_de.pdf

Verpackungen:
http://www.tes.bam.de/faq/verpackungen/faq_unterschied_un_unnr.htm
http://forum.lambdasyn.org/index.php/topic,952.0.html mit einigen Videos

« Letzte Änderung: 20. April 2010, 09:35:15 von Phil »
Nicht die Gewalt einiger weniger ist gefährlich, sondern das Schweigen der Masse.
Wer suchet der findet. Wer drauftritt, verschwindet. Alte Mienenregel.
Heute ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage.
Die Indianer konnten die Einwanderung nicht stoppen, darum leben Sie heute in Reservaten.

Phil

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ADR ist der Transport auf der Strasse
RID ist der Transport auf der Schiene
(IMDG-Code) in der internationalen Seeschifffahrt
Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) für die Binnenschifffahrt, mit Sonderverträgen etwa für Rhein (ADNR) und Donau (ADN-D)
Technical Instructions (ICAO-TI) im Luftverkehr, herausgegeben von der ICAO. Diese werden vom Internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften IATA mit den IATA Dangerous Goods Regulations (IATA-DGR) übernommen.


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Phil

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Qualifikation 

Bei der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße muss der Fahrer eine ADR-Bescheinigung erwerben, welche ihm nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs zeitlich befristet (fünf Jahre) ausgestellt wird. Ohne diese Bescheinigung darf Gefahrgut nur unter besonderen Einschränkungen und Beachtung spezieller Besonderheiten transportiert werden.

Alle an der Beförderung von Gefahrgut Beteiligten müssen Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen. Diese erhalten sie in regelmäßig durchzuführenden Schulungen.

Österreichische Fahrer brauchen einen Gefahrgutführerschein, der meist nur einige Klassen umfasst. Beispielsweise ist Gruppe Sieben ein eigener Führerschein und nicht mit den anderen Gruppen kombiniert.

Unternehmen, die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind, müssen in der Regel schriftlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) enthält aber Befreiungen; treffen diese für den Betrieb zu, muss kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden.

Die Rechtsnormen fordern für ein Kraftfahrzeug, das für einen Gefahrguttransport verwendet wird, eine spezielle ADR-Zulassung, die Ausrüstung für die Bezettelung des Fahrzeugs, sowie das Mitführen insbesondere eines Feuerlöschers. Entsprechende Regelungen gelten im Schienen und Schiffsverkehr.
« Letzte Änderung: 01. Mai 2010, 13:58:06 von Phil »
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Gefahrendiamant Ist nur in den USA, kann aber auch bei uns gewisse Bedeutung haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrendiamant
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UN Nr. Abfrage, oder welches Produkt hat welche UN Nr?
http://www.dgg.bam.de/php/schnellauskunft/schnellauskunft.php
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bombjack

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Ohne diese Bescheinigung darf Gefahrgut nur unter besonderen Einschränkungen und Beachtung spezieller Besonderheiten transportiert werden.


Würde mich interessieren ob es erlaubt ist 1 Liter (1 Flasche) Diethylether und 1 Liter Dioxan mit meinem Privat-Kfz. zu transportieren. Das Gleiche auch für 2,5 Liter-Flasche Dichlormethan oder 1 Liter Chloroform?


bombjack

Phil

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Hier sprichst Du etwas Spezielles an da kommt diese Regel  zu tragen.

Limited Quantities (LQ): Kleinstmengen gefährlicher Güter, die besonders verpackt werden und dann von den Gefahrgutvorschriften weitestgehend freigestellt sind.

http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?uuid=96d8c7df-e888-4522-aec4-ae5b4110c6c9&groupId=10100
http://www.wkw.at/docextern/tankstellen/News/Merkblatt%20Heiz%C3%B6l%202007.pdf Gute Erklährung.

Vorschriften für den Versand
http://www.sidiblume.de/info-rom/gefahrgut/adr2003_5.htm

Bei Benzin
Vorschrift   Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
BAM-Name   Ottokraftstoff, Normal DIN EN 228, unverbleit
Offizielle Benennung für die Beförderung   BENZIN
Transportstatus   Stoff ist klassifiziert
UN-Nummer   1203
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr   33
Klasse   Klassifizierungscode   Verpackungsgruppe   Beförderungskategorie
   3            F1                                       II                              2

Ist es so: Da dürfen 333 Liter frei transportiert werden für Privat Zwecke.
Transportiert nun eine Firma diesen Stoff muss zumindest ein 6 Kg Feuerlöscher vorhanden sein.

Bei Heizöl
Vorschrift   Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
BAM-Name   Heizöl, leicht, mit einem Flammpunkt gemäß EN 590:2004
Offizielle Benennung für die Beförderung   HEIZÖL, LEICHT
Transportstatus   Stoff ist klassifiziert
UN-Nummer   1202
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr   30
Klasse   Klassifizierungscode   Verpackungsgruppe   Beförderungskategorie
   3             F1                                  III                                 3

Ist dasselbe zu beachten nur dass hier max. 1000 Liter befördert werden dürfen.
Warum ist das so mit den unterschieden?
Die LQ ist hier entscheidend. Benzin hat die Gruppe ll und Heizöl lll d.H.
Benzin wurde mit der LQ 7 Klassiert und Heizöl LQ 4
Also je nach Gebinde darf auch bei Diethyleter eine Menge von Ma. 333 Liter befördert werden.
Aber dann darf nichts anderes mehr dabei sein, kein Benzinkanister oder Diesel.
Da würdest Du sonst über die 1000 Punkte kommen.
In Deinem Beispiel dürften also alle Produkte, in den entsprechenden Behältnissen in einem Fahrzeug transportiert werden, sofern keine Sprengstoffe mitgenommen werden ausser wen sie in der Klasse 1.4 S Klassiert sind.
Nun siehst Du wie Komplex das ganze aufgebaut ist. Darum wen in den Medien Polizeiberichte sind, das verstösse gegen das ADR festgestellt werden, kann man das nur zur Kenntnis nehmen und dankbar sein wen man nicht selber kontrolliert wurde. Bei Sammelladung ist ein Verstoss so sicher wie das Amen in der Kirche.



« Letzte Änderung: 10. Juni 2010, 22:06:05 von Phil »
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anwalt

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Auf meinen Heizöl-Deklarationen stehen aber andere Zahlen. Kann es sein dass zwischen den Heizölarten unterschieden wird?

Phil

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Auf meinen Heizöl-Deklarationen stehen aber andere Zahlen. Kann es sein dass zwischen den Heizölarten unterschieden wird?
Du müsstest mir mal schreiben was alles auf Deinem LS steht, so ist es schwierig zu beantworten.
Die UN Nr und PK und Gefahrenzettel sind auf jedenfall gleich.

TRANSPORTVORSCHRIFTEN
UN-Nummer: 1202
Gefahrgut-Bezeichnung: Gasöl oder Dieselkraftstoff oder Heizöl (leicht)
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr: 30
Klasse: 3 (Entzündbare flüssige Stoffe)
Verpackungsgruppe: III (geringe Gefährlichkeit)
Gefahrzettel: 3
Tunnelbeschränkungen:
Beförderung in loser Schüttung oder in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E.
Sonstige Beförderung: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Auf dem LS muss es also so aussehen:
UN 1202 Heizöl 3 lll (DE)
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 16:06:18 von Phil »
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Hier bei diesem Link sind die neuesten Neuerungen für das Jahr 2011
http://www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/index.html?lang=de

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Lobotomie

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Versand von Gefahrstoffen in begrenzter Menge
« Antwort #14 am: 30. Juni 2011, 15:02:28 »
Laut ADR gibt es für bestimmte Gefahrstoffe Ausnahmen von den Transportvorschriften, sofern diese eine gewisse Menge nicht überschreiten und bruchsicher verpackt sind.

Kann man solche Kleinmengen auch mit DHL oder Hermes versenden, wenn man auf dem Paket den entsprechenden "LQ"-Aufkleber anbringt oder sind da noch andere Vorschriften zu berücksichtigen?

Phil

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@Lobotomie
Es kommt darauf an welche Produkte Du in welchen Mengen versenden willst. Du kannst zB. 20`000
Flaschen à 1 Liter mit Benzin versenden, Ohne dass es ein Gefahrgutsendung ist, allerdings muss dann nach dem neuen ADR 2011 das Fahrzeug auch als LQ gekennzeichnet werden.
Siehe http://www.spediteure.de/de/site/1290/262/n58/page/n58/index.xml
http://www.gefahrgut-wiki.de/Limited_Quantities

Allerdings sind die alten Etiketten LQ nicht mehr gültig, neu muss es ein Gefahrzettel sein der oben und unten schwarz und in der Mitte weiss ist, siehe da http://www.labelident.com/Gefahrgutetiketten/LQ-Etiketten/LQ-Limited-Quantities-Begrenzte-Mengen-Strassen-Schienen-Seeverkehr::35675.html?XTCsid=2b9f51612e267727748ef6df00abb9b3

Um Deine Frage genau zu beantworten muss man wissen um welchen Stoff es sich handelt und die Spedition anfragen ob sie das machen, dann hast Du eine genaue Antwort, das Thema ADR ist extrem Komplex da kannst Du auch das Buch von Monika Krautwurst mal ansehen, (sie heisst wirklich so :-D)
http://www.schweitzer-online.de/IconParc/webmed.exe/key=830122546131031060289365510618450O01/StoreFront/main.ipm?frame_content=objectView%2Fmain.ipm%3Fobj%3Dbook%26cat_key%3Dvademecum%26objid%3D1123535%26url_stack_id_prev%3D2246
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Lobotomie

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@Phil
also erstmal besten Dank für deine Antwort und die nützlichen Links.
Konkret geht es um Folgendes: Ein Freund von mir ist begeisterter Hobbymykologe. Als Hilfsmittel zum Bestimmen der Pilze verwendet er auch diverse chem. Reagenzien. Nun ist es so, dass er aufgrund der immer mehr um sich greifenden Regulierungswut Schierigkeiten hat diese zu erwerben.
Da die meisten der benötigten Chemikalien in meinem Hobbylabor rumstehen, habe ich angeboten, ihm zur beginnenden Pilzsaison einen kompletten Reagenziensatz zu schicken (Hätte ich gewußt, was ich mir damit einhandle, hätt' ich's wohl besser gelassen  :-)).
Folgende Gefahrstoffe sind darin enthalten:
Formalin 40%
Benzidin (1%ige, alkoholische Lsg.)
Anilin
Chloralhydrat (20%ige, wässrige Lsg.)
Phenol, verflüssigt
Kalilauge 40%
Salpetersäure 65%
Schwefelsäure 70%
Metol (5%ige, wässrige Lösung)
Das Volumen der Lösungen beträgt aber je nur 10ml, bzw. 50ml bei der Schwefelsäure.

Das Problem ist ja, von den jeweiligen Frachtunternehmen eine vernünftige Auskunft zu bekommen. Im Fall von DHL konnte mir der Typ hinter dem Schalter gerade mal sagen, dass der Versand von Gefahrstoffen rigoros ausgeschlossen ist, von "Limited Quantities" hatte er aber noch nie was gehört.

Phil

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Also das kannst Du relativ leicht herausfinden, gehe auf diesen Link
http://biade.itrust.de/biade/lpext.dll?f=templates&fn=main-h.htm
gib den Namen, CAS-Nr UN Nummer usw. ein unter Vorschriften liest Du nun die UN Nummer,
leider gibt die Datenbank die LQ Menge nicht bekannt, so kannst Du mit diesem Link
http://www.docstoc.com/docs/8991792/H%EF%BF%BDchstzul%EF%BF%BDssige-Mengen-f%EF%BF%BDr-den-Versand-von-Gefahrgut-im-Inland/
Die UN Nummer finden und die Menge ablesen.
Im Falle von Anilin ist es UN Nr 1547 (6.1) ll LQ 17 nun siehst Du auf der 1. Seite die Tabelle
unter 17 darf die Innenverpackung nur 500ml betragen und es darf nicht mehr als 2000ml/Versandstück enthalten.
Da Du aber nur im ml Bereich etwas versenden willst würde ich die 10ml in eine Flasche mit gutem Verschluss in ein 2.Behältniss geben ausstopfen und dann in die Endverpackung geben und so versenden.
Nun siehst Du wie komplex schon eine einfache Postsendung ist und was man da schon beachten muss.
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Lobotomie

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So werde ich es wohl machen. Habe im Keller noch einen kleinen Vorrat Vermiculit gefunden, wenn ich den zum Ausstopfen verwende, dürfte das Paket hinreichend sicher sein.

Phil

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Hier können die neuen schriftlichen Weisungen heruntergeladen werden Stand 17.06.2011  http://markus-steinhauer.com/41337/76201.html 
Neueste Änderungen 2011 http://markus-steinhauer.com/41337/42408.html
Intressante Links http://markus-steinhauer.com/41498.html   http://www.dgg.bam.de/de/
Downloads http://markus-steinhauer.com/41337/42408.html  http://markus-steinhauer.com/41337/42145.html
« Letzte Änderung: 01. August 2011, 14:06:32 von Phil »
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Phil

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Ein sehr guter Link der die Ausgabe 2011 innehat, mit querverweisen usw. Die Inhalte werden auch immer wieder aktualisiert.
http://www.brumme-web.de/
« Letzte Änderung: 11. August 2013, 09:00:51 von Phil »
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Gefahrgutzettel mit Beschreibung zum Ausdrucken.
Achtung sollte ein Zettel für einen Versand benötigt werden müssen sie 10x10 cm aufweisen. Die Masse müssen unbedingt eingehalten werden. Bei Tanks sind sie 30x30 cm.
Beide Dateianhänge enthalten die selben Symbole, da es manchmal besser ist eine Word Datei zu haben oder eine PDF darum habe ich es so  gemacht.
Hier http://forum.lambdasyn.org/index.php?topic=2013.msg10141;topicseen#msg10141 ist auch noch eine Beschreibung der einzelnen der Labels.
Hier sind die Gebindecodes beschrieben http://www.code-knacker.de/gefahrgutverpackung.htm
* Gefahrgutetiketten Klasse 1.pdf (403.47 KB - runtergeladen 523 Mal)* Gefahrgutetiketten Klasse 1.docx (750.02 KB - runtergeladen 514 Mal)
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2013, 10:07:14 von Phil »
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Phil

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Achten Sie vor dem Gefahrgutversand auf die Schriftgröße bei UN-Nummern und Buchstaben?
Das ADR 2013 regelt seit dem 1. Juli 2013 verbindlich, welche Zeichenhöhe bei UN-Nummern und Buchstaben einzuhalten ist. Ich weise deshalb darauf hin, weil wir nach wie vor Gefahrgüter empfangen, bei der die Zeichenhöhe nicht eingehalten wird.
Zum einen, weil es sich vielleicht noch nicht herumgesprochen hat und bisher noch keine kostenpflichtige Nachschulung mittels Bußgeldbescheid erfolgt ist und zum anderen, weil die Produktetiketten der Hersteller teilweise nicht angepasst wurden.
Im ADR 2013, Kapitel 5.2.1.1, steht sinngemäß folgender Sachverhalt, der seit d. 1 Juli 2013 verbindlich einzuhalten ist:
Generell muss  die UN-Nummer und die Buchstaben <UN> eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben. Dieses trifft z. B. auf 200 l Fässer oder 1.000 l Ibc zu. Wenn Sie dieses Maß, ungeachtet Ihrer Gebindegrösse einhalten, kennzeichnen Sie auf jeden Fall richtig.
Aber auch hier keine Regel ohne Ausnahmen, bzw. Erleichterungen, denn die UN-Nummer und die Buchstaben <UN> dürfen auch eine kleine Zeichenhöhe haben, wenn Ihre Gebinde folgende Voraussetzungen erfüllen.
Zeichenhöhe mindestens 6 mm bei Versandstücken mit:
einem Fassungsvermögen von höchstens 30 Litern, einer Nettomasse von höchstens 30 kg, Flaschen mit einem ausgeliterten Fassungsraum von höchstens 60 Litern (wir haben zwar keine Flaschen, jedoch fallen hierunter z. B. kleine Fässer, bzw. sog. Garagenfässer).
Eine kleinere Zeichenhöhe als 6 mm, also eine dem Gebinde angemessene Zeichenhöhe, darf bei Gebinden mit einem Fassungsraum von höchstens 5 Litern oder einer Nettomasse von höchstens 5 kg. betragen.
In diesen Zusammenhang und der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass Sie bei der Kennzeichnung Ihrer Gebinde mit Gefahrzetteln darauf zu achten haben, dass die Kantenlänge mindestens 100 x 100 mm beträgt. Auch hier haben wir, besonders bei Importen aus Fernost, immer wieder festgestellt, dass die Gefahrzettel kleiner 100 x 100 mm  sind.
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